Förderanträge zur Erhaltung Tiergenetischer Ressourcen

Züchter, die erstmalig einen Antrag auf Förderung des Roten Höhenviehs stellen, müssen diesen bis zum 15.01.2018 senden an das

Regierungspräsidium Giessen
Postfach 2169
35531 Wetzlar
z.Hd. Herrn Rippl-Glaum

Telefon: 0641-303-5116
udo.rippl-glaum@rpgi.hessen.de

Förderfähig sind weibliche Herdbuchtiere, die bis zum 01.04.2018 in der Zucht stehen und Bullen, die A gekört sind. Es müssen mindestens 5 Tiere über einen Zeitraum von 5 Jahren gehalten werden.