Züchter, die erstmalig einen Antrag auf Förderung des Roten Höhenviehs stellen, müssen diesen bis zum 15.01.2018 senden an das
Regierungspräsidium Giessen
Postfach 2169
35531 Wetzlar
z.Hd. Herrn Rippl-Glaum
Telefon: 0641-303-5116
udo.rippl-glaum@rpgi.hessen.de
Förderfähig sind weibliche Herdbuchtiere, die bis zum 01.04.2018 in der Zucht stehen und Bullen, die A gekört sind. Es müssen mindestens 5 Tiere über einen Zeitraum von 5 Jahren gehalten werden.
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Förderfähig sind weibliche Herdbuchtiere, die bis zum 01.04.2018 in der Zucht stehen und Bullen, die A gekört sind. Es müssen mindestens 5 Tiere über einen Zeitraum von 5 Jahren gehalten werden.